Immobilie bei Scheidung verkaufen in Tegernheim: Ein strukturierter Weg für getrennte Eigentümer

Immobilie bei Scheidung verkaufen in Tegernheim: Ein strukturierter Weg für getrennte Eigentümer Wenn aus einem gemeinsamen Zuhause zwei getrennte Wege…

Immobilie bei Scheidung verkaufen in Tegernheim: Ein strukturierter Weg für getrennte Eigentümer

Wenn aus einem gemeinsamen Zuhause zwei getrennte Wege werden, steht bei vielen Paaren früher oder später eine Frage im Raum: Was passiert mit der Immobilie? In Tegernheim, einer Gemeinde im Landkreis Regensburg direkt an der Donau, betrifft das nicht nur junge Familien mit Reihenhaus, sondern auch Paare, die über Jahrzehnte gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung aufgebaut haben. Die Immobilie ist in einer solchen Situation selten nur ein Vermögenswert – sie ist mit Erinnerungen, Verpflichtungen und häufig mit einem laufenden Kredit verbunden.

Dieser Ratgeber richtet sich an Eigentümer in Tegernheim, die im Zuge einer Scheidung oder Trennung eine gemeinsame Immobilie verkaufen möchten oder müssen. Er zeigt, welche rechtlichen Grundfragen zuerst zu klären sind, welche Wege neben dem klassischen Verkauf infrage kommen, wie sich der Wert der Immobilie realistisch einschätzen lässt und worauf es bei der Zusammenarbeit zwischen den ehemaligen Partnern ankommt. Rechtliche und steuerliche Aussagen sind bewusst als allgemeine Orientierung formuliert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im Grundbuch steht, entscheidet mit: Bei Miteigentum lassen sich Verkaufsentscheidungen in aller Regel nur gemeinsam treffen.
  • Verkaufen ist nicht die einzige Option: Auszahlung eines Partners, eine vorübergehende Vermietung oder, als letzte Möglichkeit, die Teilungsversteigerung kommen ebenfalls infrage.
  • Eine realistische, nachvollziehbare Wertermittlung schafft eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage und kann Streit über den angemessenen Preis vorbeugen.
  • Ein laufender Kredit läuft während der Trennung meist unverändert weiter – beide im Darlehensvertrag stehenden Partner bleiben gegenüber der Bank verpflichtet.
  • Eine zurückhaltende, diskrete Vermarktung kann in einer emotional angespannten Situation sinnvoll sein, um Aufsehen im Ort zu vermeiden.
  • Ein neutraler Ansprechpartner zwischen beiden Seiten entlastet organisatorisch und kann die Kommunikation deutlich vereinfachen.
  • Zugewinnausgleich, Spekulationsfrist und weitere steuerliche Fragen sollten frühzeitig mit Anwalt oder Steuerberater geklärt werden – dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Ausgangslage: Eine gemeinsame Immobilie in Tegernheim nach der Trennung

Eine Trennung verändert nicht nur die private Lebensplanung, sondern stellt auch ganz praktische Fragen: Wer bleibt vorübergehend in der Immobilie wohnen? Wie werden die laufenden Kosten aufgeteilt? Und ab wann sollte über einen Verkauf gesprochen werden? Häufig ist die gemeinsame Immobilie der größte Vermögenswert eines Paares, sodass sich ihre Zukunft direkt auf die finanzielle Neuordnung nach der Trennung auswirkt.

Gerade in den ersten Wochen nach einer Trennung fehlt vielen Paaren die emotionale Distanz, um sachlich über die Immobilie zu sprechen. Das sollte aber nicht dazu führen, dass wichtige Entscheidungen über Monate aufgeschoben werden: Ein laufender Kredit, anfallende Nebenkosten und ein möglicherweise leer stehendes Objekt verursachen weiterhin Aufwand und Kosten.

Tegernheim im Landkreis Regensburg: kurzer Überblick zur Lage

Tegernheim liegt im Landkreis Regensburg, unmittelbar an der Donau und in kurzer Entfernung zur Stadt Regensburg. Die Nähe zur Stadt, die gute Verkehrsanbindung und der eher ländlich geprägte Charakter machen den Ort für viele Familien attraktiv – ein Umstand, der sich grundsätzlich auch auf die Nachfrage nach Häusern und Eigentumswohnungen auswirkt. Für Eigentümer in einer Trennungssituation ist diese Nachfrage tendenziell von Vorteil: Eine gut vorbereitete und strukturiert vermarktete Immobilie in einer gefragten Lage lässt sich häufig zügiger veräußern als eine vergleichbare Immobilie in einer strukturschwächeren Region.

Gleichzeitig ist Tegernheim überschaubar genug, dass private Angelegenheiten schnell die Runde machen können. Viele Eigentümer legen deshalb Wert auf eine Vermarktung, die den Verkauf professionell abwickelt, ohne die persönliche Situation unnötig öffentlich zu machen.

Wem gehört die Immobilie? Eigentumsverhältnisse und Grundbuch klären

Bevor über Preis, Vermarktung oder Zeitpunkt gesprochen wird, steht eine grundlegende Frage im Vordergrund: Wer ist rechtlich Eigentümer der Immobilie? Die Antwort ergibt sich aus dem Grundbuch und entscheidet maßgeblich darüber, wer bei einem Verkauf mitwirken muss.

Beide Partner als Miteigentümer eingetragen

Stehen beide Partner als Miteigentümer im Grundbuch, kann die Immobilie grundsätzlich nur gemeinsam verkauft werden. Verweigert ein Partner die Zustimmung, ist ein Verkauf an Dritte in der Regel blockiert, solange keine anderweitige Einigung oder gerichtliche Klärung erfolgt. Das kann zu einer Pattsituation führen, die sich häufig nur durch offene Kommunikation oder professionelle Vermittlung auflösen lässt.

Nur ein Partner als Eigentümer eingetragen

Ist nur ein Partner im Grundbuch eingetragen, liegt die Entscheidungshoheit über einen Verkauf formal bei dieser Person. Der andere Partner kann dennoch Ansprüche haben, etwa im Rahmen des Zugewinnausgleichs, wenn während der Ehe gemeinsam in die Immobilie investiert wurde. Solche Ansprüche berühren nicht automatisch die Verkaufsfähigkeit der Immobilie, sollten aber vor einem Verkauf mit rechtlichem Rat eingeordnet werden.

Gemeinsame Finanzierung und Grundschuld

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch haften beide Partner gegenüber der finanzierenden Bank, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld sichert die Bank zusätzlich ab und muss bei einem Verkauf abgelöst werden. Diese Fragen sollten frühzeitig mit der finanzierenden Bank besprochen werden, insbesondere wenn ein Partner aus dem Darlehen entlassen werden soll.

Welche Wege offenstehen: Verkauf, Auszahlung, Vermietung oder Teilungsversteigerung

Ein Verkauf an Dritte ist der naheliegendste, aber nicht der einzige Weg. Je nach Situation kann auch eine Auszahlung, eine vorübergehende Vermietung oder – als letzte Möglichkeit – eine Teilungsversteigerung sinnvoll sein. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Unterschiede ein.

Option Typische Vorteile Typische Nachteile
Gemeinsamer Verkauf an Dritte Klare finanzielle Trennung, Erlös wird nach Vereinbarung aufgeteilt Erfordert Einigkeit über Zeitpunkt, Preisvorstellung und Vorgehen
Auszahlung eines Partners Ein Partner kann in der Immobilie bleiben, etwa mit Rücksicht auf Kinder Setzt eine Anschlussfinanzierung und eine belastbare Wertermittlung voraus
Vorübergehende Vermietung Zeit gewinnen, laufende Kosten teilweise decken Erfordert weiterhin gemeinsame Abstimmung bei Verwaltung und Instandhaltung
Teilungsversteigerung Kann eine Lösung erzwingen, wenn keine Einigung möglich ist Erzielt häufig einen niedrigeren Erlös als ein freihändiger Verkauf

Der gemeinsame Verkauf an Dritte

In den meisten Fällen ist der gemeinsame Verkauf an einen neuen Eigentümer der Weg, der beiden Seiten am klarsten eine finanzielle Trennung ermöglicht. Der Erlös wird nach vorheriger Vereinbarung oder nach den Eigentumsanteilen aufgeteilt, offene Kreditverbindlichkeiten werden aus dem Verkaufserlös abgelöst.

Die Auszahlung eines Partners

Möchte ein Partner in der Immobilie wohnen bleiben, etwa mit Rücksicht auf gemeinsame Kinder, kann er den anderen auszahlen und dessen Miteigentumsanteil übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel eine belastbare Wertermittlung als Berechnungsgrundlage sowie eine Anschlussfinanzierung, die von der Bank bewilligt wird.

Vermietung als Übergangslösung

Wenn weder ein Verkauf noch eine Auszahlung kurzfristig möglich ist, kann eine vorübergehende Vermietung Zeit verschaffen und einen Teil der laufenden Kosten decken. Dieser Weg erfordert jedoch weiterhin eine gemeinsame Abstimmung zwischen den Ex-Partnern, etwa bei Mieterauswahl, Verwaltung und Instandhaltung.

Teilungsversteigerung als letzte Möglichkeit

Lässt sich keine Einigung erzielen, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dieser Weg erzwingt zwar eine Lösung, führt aber häufig zu einem niedrigeren Erlös als ein sorgfältig vorbereiteter freihändiger Verkauf und sollte in der Praxis eher die Ausnahme bleiben.

Den Immobilienwert in Tegernheim realistisch einschätzen

Eine realistische Werteinschätzung ist die Grundlage jeder weiteren Entscheidung – ob es um einen Verkauf, eine Auszahlung oder die Berechnung des Zugewinnausgleichs geht. Wird der Wert zu hoch angesetzt, bleibt die Immobilie am Markt zu lange unverkauft; wird er zu niedrig angesetzt, verzichten beide Seiten auf berechtigten Erlös.

Lagefaktoren rund um Tegernheim

Die Nähe zu Regensburg, die Lage an der Donau sowie die Infrastruktur vor Ort – etwa Kinderbetreuung, Nahversorgung und Freizeitmöglichkeiten – fließen in die Werteinschätzung ein. Innerhalb von Tegernheim können sich einzelne Lagen zudem spürbar unterscheiden, etwa je nach Nähe zum Ortskern oder zur Donau.

Zustand, Ausstattung und Modernisierungsstand

Baujahr, energetischer Zustand, durchgeführte Modernisierungen sowie die Ausstattung von Küche, Bad und Bodenbelägen wirken sich unmittelbar auf den erzielbaren Preis aus. Bei einer Immobilie, die über Jahre gemeinsam bewohnt wurde, lohnt sich ein nüchterner Blick von außen, da eigene Erinnerungen den Blick auf den tatsächlichen Zustand mitunter verzerren.

Warum eine gemeinsame, neutrale Bewertung sinnvoll ist

Lassen beide Partner die Immobilie getrennt bewerten, entstehen häufig unterschiedliche Ergebnisse – nicht selten, weil jede Seite unbewusst zu ihren Gunsten schätzt. Eine gemeinsam beauftragte, neutrale Wertermittlung schafft dagegen eine Grundlage, die beide Seiten akzeptieren können. Wie eine solche Bewertung methodisch abläuft, beschreibt der Ratgeber Immobilienwert ermitteln.

Zugewinnausgleich, Kredit und laufende Kosten im Überblick

Neben der reinen Wertermittlung spielen bei einer Scheidungsimmobilie regelmäßig drei weitere Themen eine Rolle: der Zugewinnausgleich, der laufende Kredit und die fortlaufenden Nebenkosten. Alle drei Punkte beeinflussen, wie viel Spielraum für eine einvernehmliche Lösung tatsächlich besteht.

Zugewinnausgleich und Immobilienwert

Der während der Ehe erzielte Wertzuwachs der Immobilie kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Rolle spielen. Wie genau sich dieser Zugewinn berechnet und welche Stichtage dabei maßgeblich sind, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Fachanwalt für Familienrecht geklärt werden – dieser Ratgeber kann hierzu keine verbindliche Aussage treffen.

Laufende Kreditraten während der Trennung

Solange beide Partner im Darlehensvertrag stehen, bleiben grundsätzlich auch beide gegenüber der Bank zur Zahlung verpflichtet – unabhängig davon, wer aktuell in der Immobilie wohnt. Eine klare, am besten schriftliche Absprache darüber, wer welche Rate übernimmt, kann spätere Konflikte deutlich reduzieren.

Nebenkosten, die weiterlaufen

Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten und gegebenenfalls Instandhaltungskosten laufen auch während der Trennungsphase weiter. Eine offene Übersicht über diese Posten hilft beiden Seiten einzuschätzen, wie lange ein Aufschub der Verkaufsentscheidung finanziell tragbar ist.

Den Verkauf vorbereiten: Unterlagen, Zustand und eine gemeinsame Linie

Ist die Grundsatzentscheidung für einen Verkauf gefallen, lohnt sich eine strukturierte Vorbereitung. Dazu gehört zunächst das Zusammenstellen der wichtigsten Unterlagen, die für Interessenten, Bank und Notar benötigt werden:

  • Grundbuchauszug (aktuell)
  • Energieausweis
  • Grundriss- und Wohnflächenberechnung
  • Nachweise zu Modernisierungen und Sanierungen
  • Aktueller Stand der Finanzierung und Grundschuld
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Nebenkostenübersicht der letzten Jahre

Ebenso wichtig wie die Unterlagen ist eine gemeinsame Linie in der Kommunikation nach außen: Welche Informationen werden gegenüber Interessenten gegeben, wer beantwortet Rückfragen, und wie wird mit Preisverhandlungen umgegangen? Wird diese Linie vorab abgestimmt, wirkt der Verkaufsprozess für Interessenten strukturiert und seriös – unabhängig von der privaten Situation im Hintergrund.

Zusammenarbeit trotz Trennung: Kommunikation zwischen den Ex-Partnern organisieren

Ein gemeinsamer Ansprechpartner als Entlastung

Viele Paare empfinden es als spürbare Entlastung, wenn ein neutraler, erfahrener Ansprechpartner die Kommunikation mit Interessenten, Notar und teils auch der Bank koordiniert. Das reduziert die Zahl der direkten Kontakte zwischen den Ex-Partnern und hält den Prozess sachlich.

Entscheidungen schriftlich festhalten

Ob Preisuntergrenze, Aufteilung des Erlöses oder Zuständigkeiten bei Besichtigungen: Absprachen, die schriftlich festgehalten werden, verhindern spätere Missverständnisse. Das gilt besonders dann, wenn beide Seiten unter emotionaler Anspannung stehen und mündliche Absprachen später unterschiedlich erinnert werden.

Vermarktung mit Augenmaß: Diskretion, Besichtigungen und Interessentenprüfung

Warum eine zurückhaltende Vermarktung sinnvoll sein kann

Nicht jede Immobilie muss mit großformatigem Verkaufsschild und breiter Streuung vermarktet werden. Gerade in einer überschaubaren Gemeinde wie Tegernheim kann eine zurückhaltende, diskrete Vermarktung sinnvoll sein, um die private Situation nicht unnötig publik zu machen und dennoch die passende Zielgruppe zu erreichen.

Besichtigungstermine bei getrennten Eigentümern koordinieren

Wohnen beide Partner nicht mehr gemeinsam in der Immobilie, müssen Besichtigungstermine sorgfältig koordiniert werden – insbesondere, wenn nur noch ein Partner vor Ort wohnt. Eine zentrale Terminorganisation vermeidet Missverständnisse und sorgt dafür, dass Interessenten die Immobilie in einem angemessenen Zustand besichtigen können.

Interessenten seriös prüfen

Vor einer Besichtigung lohnt sich eine kurze Vorprüfung der Interessenten, etwa hinsichtlich der Finanzierungssicherheit. Das schützt die Privatsphäre der Eigentümer und verhindert, dass Zeit für Besichtigungen aufgewendet wird, die keine realistische Verkaufschance bieten.

Notartermin, Kaufpreisaufteilung und steuerliche Grundlagen

Ablauf beim Notar

Ist ein Käufer gefunden, wird der Kaufvertrag beim Notar beurkundet. Bei mehreren Miteigentümern müssen grundsätzlich alle im Grundbuch eingetragenen Personen dem Vertrag zustimmen. Der Notar erläutert den Vertrag und klärt offene Fragen zur Lastenfreistellung, etwa zur Löschung der Grundschuld.

Aufteilung des Verkaufserlöses

Wie der Verkaufserlös nach Ablösung offener Kreditverbindlichkeiten aufgeteilt wird, richtet sich in erster Linie nach den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung sollte vor dem Notartermin schriftlich fixiert sein.

Steuerliche Aspekte im Überblick

Wird die Immobilie innerhalb bestimmter Fristen nach dem Erwerb verkauft, kann unter Umständen Spekulationssteuer anfallen; bei der selbstgenutzten Immobilie gelten jedoch Ausnahmen. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall zutrifft, hängt von individuellen Faktoren ab und sollte mit einem Steuerberater geprüft werden – dieser Ratgeber trifft dazu bewusst keine verbindliche Aussage.

Typische Fehler beim Immobilienverkauf während der Scheidung

  • Die Verkaufsentscheidung wird über Monate aufgeschoben, während laufende Kosten weiter anfallen.
  • Beide Partner beauftragen unabhängig voneinander unterschiedliche Wertermittlungen, ohne sich auf eine gemeinsame Grundlage zu einigen.
  • Absprachen zu Preisuntergrenze oder Erlösaufteilung werden nur mündlich getroffen.
  • Besichtigungstermine werden nicht koordiniert, sodass Interessenten widersprüchliche Informationen erhalten.
  • Die Kommunikation mit Interessenten wird zwischen beiden Ex-Partnern unabgestimmt geführt.
  • Steuerliche oder rechtliche Fragen werden erst kurz vor dem Notartermin geklärt statt frühzeitig.
  • Emotionale Konflikte werden über die Immobilienvermarktung ausgetragen, statt sie organisatorisch zu trennen.

Warum eine erfahrene Begleitung durch Herrn Hoibl in dieser Situation hilft

Eine Scheidungsimmobilie erfordert neben Verkaufs-Know-how vor allem Fingerspitzengefühl im Umgang mit zwei Parteien, die nicht mehr gemeinsam an einem Strang ziehen, aber ein gemeinsames Ziel erreichen möchten. Herr Hoibl bringt über 15 Jahre Erfahrung im Immobilienmarkt der Region Regensburg mit und kennt die Besonderheiten von Verkaufsprozessen mit mehreren Eigentümern aus zahlreichen vergleichbaren Situationen.

Mit langjähriger, fundierter Marktkenntnis begleitet Herr Hoibl Eigentümer in Tegernheim durch den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Einordnung des Immobilienwerts über die Abstimmung mit beiden Seiten bis zur Übergabe an den neuen Eigentümer. Die jahrelange Erfahrung am regionalen Markt fließt dabei in eine realistische Werteinschätzung und eine durchdachte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Vermarktungsstrategie ein. Einen Überblick über die Tätigkeit als Immobilienmakler in Regensburg bietet die verlinkte Übersichtsseite.

Gerade weil bei einer Scheidungsimmobilie häufig zwei unterschiedliche Interessen unter einen Hut gebracht werden müssen, kann eine erfahrene, neutrale Begleitung strukturell entlasten: Termine werden zentral koordiniert, Interessenten vorab geprüft, und beide Seiten erhalten dieselben Informationen zum gleichen Zeitpunkt. Wie eine vergleichbare Situation bei mehreren Eigentümern strukturiert angegangen werden kann, zeigt der Ratgeber Immobilie aus Erbengemeinschaft verkaufen, der organisatorische Parallelen zu einer Scheidungsimmobilie aufweist.

Häufige Fragen zum Immobilienverkauf bei Scheidung in Tegernheim

Muss die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung immer verkauft werden?

Nein. Neben dem Verkauf kommen je nach Situation auch eine Auszahlung eines Partners, eine vorübergehende Vermietung oder – in Ausnahmefällen – eine Teilungsversteigerung infrage. Welcher Weg passt, hängt von der finanziellen Situation, den Wünschen beider Seiten und gegebenenfalls von den Bedürfnissen gemeinsamer Kinder ab.

Kann ein Partner den Verkauf gegen den Willen des anderen erzwingen?

Bei Miteigentum ist ein Verkauf an Dritte grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Eigentümer möglich. Verweigert ein Partner dauerhaft die Zustimmung, kann als letzte Möglichkeit eine Teilungsversteigerung beantragt werden, die jedoch häufig zu einem niedrigeren Erlös führt als ein einvernehmlicher Verkauf.

Wie wird der Wert der Immobilie in Tegernheim ermittelt?

In die Werteinschätzung fließen Lage, Zustand, Ausstattung, Baujahr und die aktuelle Nachfrage am Standort ein. Eine gemeinsam beauftragte, neutrale Bewertung schafft eine Grundlage, die beide Seiten als fair empfinden und die spätere Preisverhandlungen erleichtert.

Wer haftet für den laufenden Kredit während der Trennung?

Solange beide Partner im Darlehensvertrag stehen, haften grundsätzlich beide gegenüber der Bank – unabhängig davon, wer aktuell in der Immobilie wohnt. Eine schriftliche Absprache zur Aufteilung der Raten ist daher empfehlenswert.

Sollte der Verkauf schon während des Trennungsjahres erfolgen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Manche Paare warten bewusst die rechtskräftige Scheidung ab, andere entscheiden sich aus finanziellen Gründen für einen früheren Verkauf. Eine verbindliche Empfehlung dazu kann nur ein Fachanwalt für Familienrecht geben.

Fällt beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie Spekulationssteuer an?

Ob Spekulationssteuer anfällt, hängt unter anderem von der Haltedauer und der Eigennutzung ab und sollte individuell mit einem Steuerberater geprüft werden. Dieser Ratgeber kann dazu keine verbindliche Aussage treffen.

Wie läuft die Aufteilung des Verkaufserlöses praktisch ab?

Nach Ablösung offener Kreditverbindlichkeiten wird der verbleibende Erlös in der Regel entsprechend den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen aufgeteilt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine schriftliche Fixierung vor dem Notartermin schafft Klarheit.

Was passiert, wenn ein Partner Besichtigungstermine verweigert?

In diesem Fall lohnt sich zunächst das klärende Gespräch, gegebenenfalls mit neutraler Vermittlung. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann dies den Verkaufsprozess deutlich verzögern und im Extremfall eine gerichtliche Klärung notwendig machen.

Ist eine zurückhaltende Vermarktung bei einer Scheidungsimmobilie in Tegernheim sinnvoll?

In vielen Fällen ja, insbesondere wenn Eigentümer Wert auf Diskretion legen. Eine strukturierte, gezielte Ansprache passender Interessenten kann dabei ebenso erfolgreich sein wie eine breite öffentliche Vermarktung.

Wie findet man einen geeigneten Ansprechpartner für eine Scheidungsimmobilie?

Sinnvoll ist ein Ansprechpartner mit Erfahrung in vergleichbaren Situationen mit mehreren Eigentümern, regionaler Marktkenntnis und einer strukturierten, nachvollziehbaren Vorgehensweise – von der Wertermittlung bis zur Übergabe.

Nächste Schritte für Eigentümer in Tegernheim

Wer sich in einer Trennung befindet und eine gemeinsame Immobilie in Tegernheim besitzt, muss nicht alle Fragen an einem einzigen Tag klären. Sinnvoll ist ein schrittweises Vorgehen: zunächst die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung klären, dann eine realistische Werteinschätzung einholen und erst danach über den passenden Weg – Verkauf, Auszahlung oder Vermietung – entscheiden.

Für rechtliche und steuerliche Detailfragen empfiehlt sich frühzeitig der Austausch mit einem Fachanwalt für Familienrecht beziehungsweise einem Steuerberater. Für die praktische Umsetzung – von der Wertermittlung über eine strukturierte, diskrete Vermarktung bis zur Begleitung durch den Notartermin – kann eine erfahrene, regional verwurzelte Begleitung durch Herrn Hoibl eine spürbare Entlastung sein. Wie ein weiterer Bewertungsansatz aussehen kann, zeigt ergänzend der Ratgeber Immobilie bewerten lassen.

Matthias Hoibl
Matthias Hoibl
  • Immobilienfachwirt (IHK)
  • Betriebswirt (HwK)
  • Gepr. Energieberater (HwK)
  • Immobilienmakler seit 2008
Raiffeisenstraße 16, 93173 Wenzenbach