Ja. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Liegt dieser nicht vor, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen: • für denkmalgeschützte Gebäude • Ferienhäuser mit begrenzter Nutzung • kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche • Abrisshäuser
Welche Arten von Energieausweise gibt es?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: 1. Bedarfsausweis (bedarfsorientiert): Dieser Ausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes – also z. B. Wandaufbau, Fenster, Heizung und Dämmung. Er zeigt, wie viel Energie Ihre Immobilie theoretisch benötigt. Das Nutzerverhalten wird dabei nicht berücksichtigt. 2. Verbrauchsausweis (verbrauchsorientiert): Hier werden die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre ausgewertet. Der Wert hängt also stark vom individuellen Heizverhalten, der Anzahl der Bewohner:innen und den Witterungsbedingungen ab.
Die Kosten hängen vom Gebäudetyp und dem Aufwand ab. Hier ein Überblick:
Verbrauchsausweis (Einfamilienhaus): ca. 50–100 Euro
Verbrauchsausweis (Mehrfamilienhaus): ca. 250 Euro
Bedarfsausweis: ca. 300–500 Euro
Gerne beraten wir Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist.
In der Regel trägt der Eigentümer die Kosten. Beim Verkauf oder bei der Vermietung sollte der Energieausweis rechtzeitig vorliegen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Wir unterstützen Sie dabei nicht nur beratend, sondern übernehmen auf Wunsch auch die Erstellung direkt für Sie.
Da wir gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt und in der Aussteller-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen sind, erhalten Sie bei uns den passenden Energieausweis direkt aus einer Hand – professionell, rechtskonform und zeitnah.
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